Verordnung und Hausbesuche

Rezeptverordnung des behandelnden Arztes

Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung (siehe Punkt 1) und der ersten Behandlung dürfen maximal 14 Tage liegen. Falls Sie diese Zeit überschritten haben, muss das Rezept vom Arzt geändert werden. (Punkt 2)

Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung bei Heilmitteln befreit? Dann bringen Sie bitte zur ersten Behandlung Ihre Befreiungskarte mit.

Hausbesuche

Gerne erbringen wir unsere Leistungen auch bei Ihnen zu Hause, wenn Sie nicht zu uns kommen können.
Hierzu macht der verordnende Arzt einen entsprechenden Vermerk auf Ihrer Verordnung (Punkt 3). 

Auch Senioren- und Behinderteneinrichtungen betreuen wir kompetent durch unser Team.